Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KissLog und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform KissLog.

2. Vertragsgegenstand

KissLog stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform für die digitale Logistiksteuerung zur Verfügung. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Leistungsumfang.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von KissLog durch den Kunden zustande. Die Registrierung auf der Plattform stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar.

4. Nutzungsrechte

Dem Kunden wird das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Software während der Vertragslaufzeit entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen.

5. Verfügbarkeit

KissLog bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 99% wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Bei Zahlungsverzug behält sich KissLog vor, die Leistungen zu sperren oder den Vertrag zu kündigen.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Die Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben
  • Für die ordnungsgemäße Nutzung der Software zu sorgen
  • Keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten
  • KissLog unverzüglich über Sicherheitslücken oder unberechtigte Nutzung zu informieren

8. Datenschutz und Datensicherheit

KissLog verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

KissLog setzt technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten ein. Eine regelmäßige Datensicherung erfolgt, eine Garantie für die Vollständigkeit oder die jederzeitige Verfügbarkeit der Daten kann jedoch nicht übernommen werden.

Empfehlung zur Datensicherung: Der Kunde wird empfohlen, wichtige Daten zusätzlich auf seinem eigenen Server oder in einem anderen Backup-System zu sichern, soweit dies rechtlich zulässig ist. KissLog übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch technische Störungen, Systemausfälle oder andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von KissLog entstehen.

9. Haftung

KissLog haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KissLog nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischerweise entstehenden Wiederherstellungsaufwand begrenzt, sofern der Kunde seiner Datensicherungspflicht nachgekommen ist.

10. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, sofern nicht eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder Zahlungsverzug eintritt.

11. Änderungen der AGB

KissLog behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. KissLog wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 18.03.2026